Sachversicherungen

Gewerbeversicherung: Was muss versichert werden?
Der eigene Versicherungsschutz und der der eigenen Firma müssen gut durchdacht sein. Bevor der Unternehmer sich auf konkrete Produkte konzentriert, sollte er sich zunächst einmal systematisch mit seinen eigenen Risiken auseinandersetzen. Erst nachdem das geschehen ist, empfehlen wir Prioritäten zu setzen und die Reihenfolge festzulegen, in der die vorhandenen Risiken abgesichert werden sollen. Erst danach sollte die Suche nach einem konkreten Produkt beginnen.

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Betriebshaftpflichtversicherung mehr erfahren weniger

Vor Haftungsrisiken schützen Sie sich und Ihr Unternehmen am besten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung - denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."

Die Haft­pflicht bietet Schutz
Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn es durch Montagefehler zu Folgeschäden beim Kunden kommt oder während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden.

Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung sind zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet - dazu gehören Architekten, Steuerberater und Ärzte. Selbständige in beratenden Berufen, die durch Fehlberatungen Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen können, sollten sich durch eine Vermögensschadenhaftpflicht schützen.

Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert das Risiko von Umweltschäden ab. Eine Produkthaftpflichtversicherung ersetzt Schäden durch fehlerhafte, vom Unternehmen gelieferte Waren und Leistungen - solche Schäden sind in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht erfasst.

Ge­bäude­ver­si­che­rung mehr erfahren weniger

Ge­bäude­ver­si­che­rung schützt Ihre Betriebsgebäude

Unvorhergesehene schwere Schäden an den Betriebsgebäuden können Ihr Unternehmen finanziell gefährden. Brennen Bürogebäude, Produktionsstätten oder Lagerhallen ab, geht der Schaden oft in die Millionen. Mit einer gewerblichen Ge­bäude­ver­si­che­rung schützen Sie sich vor dem Kostenrisiko durch Gebäudeschäden. Die Prämie zur Ge­bäude­ver­si­che­rung richtet sich nach Bauart und Wert Ihrer Betriebsgebäude, außerdem nach dem Schadenrisiko Ihres Gewerbes.

Versichern Sie auch kombinierte Wohn- und Betriebsbauten

Die gewerbliche Ge­bäude­ver­si­che­rung ersetzt Schäden durch Brand, Sturm, Leitungswasser, Frost, Hagel und Blitzschlag an allen versicherten Bauten. Auf Wunsch können Sie auch so genannte Elementarschäden wie Hochwasser und Überschwemmung, Schneedruck, Erdrutsche und Erdbeben in die Ge­bäude­ver­si­che­rung einschließen. Der Umfang des Versicherungsschutzes lässt sich genau auf Ihren Betrieb abstimmen, so dass Sie vor allen wichtigen Risiken geschützt sind. Auch kombinierte Betriebs- und Wohngebäude lassen sich problemlos ver­sichern.

Betriebs-Inhaltsversicherung mehr erfahren weniger

Zur so genannten Inhaltsversicherung zählen der Schutz gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Glasschäden, Einbruch und Diebstahl.

"Gebündelte Geschäftsversicherung"
All diese Sachrisiken können gleichzeitig in einer "Gebündelten Geschäftsversicherung" abgesichert werden - durch die Zusammenfassung in einer solchen Kombipolice lassen sich diese Gefahren zu einem deutlich günstigeren Preis und mit weniger Aufwand ver­sichern, als dies durch mehrere Einzelverträge möglich wäre.

Die Gebündelte Geschäftsversicherung kann zudem einen finanziellen Schutz bei Betriebsunterbrechungen einschließen: muss die betriebliche Tätigkeit - etwa nach einem Brand, Rohrbruch oder einem anderen Schaden - zeitweise eingestellt werden, erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung die während dieser Zeit anfallenden Löhne und Gehälter.

Sie bezahlt außerdem Maßnahmen, um die Betriebsfähigkeit zu erhalten oder möglichst schnell wieder herzustellen - zum Beispiel die Kosten für Leihmaschinen.

D&O-Versicherung mehr erfahren weniger

Die Directors-and-Officers-Versicherung richtet sich speziell an Unternehmensleiter und Manager. Denn mit einer D&O-Versicherung, wie die Versicherung ebenfalls kurz bezeichnet wird, erhalten Geschäftsführer oder andere Führungskräfte einen finanziellen Schutz.

Leitende Angestellte und Führungskräfte haben nicht nur eine besonders hohe Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und den Mitarbeitern zu tragen, sondern zugleich können sie für Schäden haftbar gemacht werden. Unterläuft ihnen ein Fehler, dann kann der entstandene Vermögensschaden dazu führen, dass sie mit dem Privatvermögen dafür geradestehen müssen. Insbesondere bei hohen Vermögensschäden kann das für die Führungskraft auch hohe finanzielle Einschnitte oder sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Durch den Abschluss einer speziellen D&O-Versicherung ist es möglich, dieses finanzielle Risiko zu begrenzen.

Die D&O-Versicherung tritt dabei für Vermögensschäden ein, die im Rahmen der Managementtätigkeit aufgetreten sind. Kommt es zum Beispiel seitens der Führungskraft zu einer Pflichtverletzung und zu einem folgenden Vermögensschaden, dann kann dieser über die abgeschlossene Versicherung reguliert werden. Dabei können durch die Versicherung sowohl Schadenersatzansprüche des Unternehmens selbst reguliert werden als auch solche Ansprüche, die von außen an das Unternehmen in Folge der Pflichtverletzung herangetragen werden.

Dabei gibt es bei einer Versicherung dieser Art sogar die Möglichkeit, Fehler aus der Vergangenheit mit abzusichern. Denn nicht alle Fehler kommen immer sofort zum Vorschein und verursachen direkt einen Schaden. Allerdings muss der Fehler dafür bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt gewesen sein, denn ansonsten ist eine Mitversicherung nicht möglich. Jedoch gibt es im Bereich des Managements durchaus auch Fehler, die erst nach Jahren ihre Wirkung entfalten. Zugleich kann es sinnvoll sein, eine D&O-Versicherung mit einer Vermögensschaden-Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu kombinieren. Denn nicht selten kommt es im Rahmen von Managementfehlern zu Rechtsstreitigkeiten.

Gewerbe-Rechtsschutz mehr erfahren weniger

Für Unternehmen oder Selbstständige stellen gerichtliche Auseinandersetzungen ein hohes Risiko dar; oft kosten Sie mehr, als die Sache, um die es geht. Als Unternehmer oder Geschäftsführer geraten Sie zudem wesentlich schneller in Rechtsstreitigkeiten, als als Angestellter. Daher ist es sinnvoll, diese Risiken mit einer Gewerbe-Rechts­schutz­ver­si­che­rung abzusichern.

Der Umfang dieses Versicherungsschutzes kann stark variieren; versicherbar sind vertragsrechtliche, arbeits-, verkehrs-, sozial- oder auch mietrechtliche Auseinandersetzungen.

Betriebsausfallversicherung mehr erfahren weniger

Egal ob Arzt, Ingenieur oder Steuerberater - jeder Freiberufler und Selbstständige sollte sich gegen einen Betriebsausfall und somit gegen das Ausbleiben von Einkommen schützen.

So gehört eine Betriebsausfallversicherung, vor allem für einen an feste Räumlichkeiten gebunden Betrieb, zu den bedeutenderen betrieblichen Versicherungen. Die größten Risiken stellen Feuer-, Wasser- und Einbruchschäden dar, da sie den ganzen betrieblichen Arbeitsablauf stilllegen können. Neuerdings werden auch häufig Krankheits- und Unfallrisiko versichert. Die Tarifeinstufung - und somit die Beitragshöhe - ist von mehreren Faktoren abhängig. Das sind z.B. das Alter des Versicherungsnehmers, die Anzahl der versicherten Leistungen, die Versicherungssumme und die Karenzzeit (leistungsfreie Zeit im Schadensfall).

Ein weiterer Vorteil der Betriebsausfallversicherung ist, dass die Beiträge zu den Betriebskosten zählen - im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung des Unternehmers, deren Beiträge Privatausgaben sind. Das sichert Steuervorteile.

Elektronikversicherung mehr erfahren weniger

Die Umwelt ist heute voll von technischen Geräten, die gute Dienste leisten. So besitzt in der Regel jedes Unternehmen zahlreiche kleine und große elektronische Helfer. Eine Elektronikversicherung bietet Firmen Schutz gegen den Ausfall dieser Geräte.

Elektronische Anlagen sind hochsensibel und reagieren somit stark auf Einflüsse von außen. Die Gefahren für Schäden, Störungen oder gar Zerstörungen von elektronischen Geräten in Unternehmen und Firmen sind sehr vielseitig. Es kann zu Schäden durch Mitarbeiter kommen, z.B. durch unsachgemäße Bedienung oder Fahrlässigkeit. Ebenso stellt der Diebstahl von Laptops oder Computern eine Gefahrenquelle dar. Häufige Schäden sind auch Überspannungsschäden oder das Eindringen von Feuchtigkeit in die elektronischen Geräte.

Kommt es nun zu einem Schadensfall, trägt diesen die Elektronikversicherung. Sie übernimmt die Kosten der Reparaturen (eingeschlossen der Ersatzteile und Arbeitszeit) oder erstattet die Kosten der Neuanschaffung. Die meistversicherten elektronischen Geräte sind Anlagen der Datentechnik, Medizintechnik, Bürotechnik und der Mess-, Prüf-, Steuer- und Regeltechnik. Es sind sowohl Einzelversicherungen von Geräten als auch Pauschalversicherungen möglich. Außerdem ist die Integration von Mehrkosten- und Softwareversicherungen oft sinnvoll.

Kfz-Flottenversicherung mehr erfahren weniger

Zur so genannten Inhaltsversicherung zählen der Schutz gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Glasschäden, Einbruch und Diebstahl.

"Gebündelte Geschäftsversicherung"
All diese Sachrisiken können gleichzeitig in einer "Gebündelten Geschäftsversicherung" abgesichert werden - durch die Zusammenfassung in einer solchen Kombipolice lassen sich diese Gefahren zu einem deutlich günstigeren Preis und mit weniger Aufwand ver­sichern, als dies durch mehrere Einzelverträge möglich wäre.

Die Gebündelte Geschäftsversicherung kann zudem einen finanziellen Schutz bei Betriebsunterbrechungen einschließen: muss die betriebliche Tätigkeit - etwa nach einem Brand, Rohrbruch oder einem anderen Schaden - zeitweise eingestellt werden, erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung die während dieser Zeit anfallenden Löhne und Gehälter.

Sie bezahlt außerdem Maßnahmen, um die Betriebsfähigkeit zu erhalten oder möglichst schnell wieder herzustellen - zum Beispiel die Kosten für Leihmaschinen.

Vermögensschadenhaftpflicht mehr erfahren weniger

Vermögensschäden, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit entstanden sind, müssen vom Unternehmer oder auch vom Selbstständigen selbst getragen werden. Deshalb tragen diese Berufsgruppen ein hohes Risiko, können sich aber mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche der Art absichern.

Ein Vermögensschaden, der im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entsteht, ist häufig auch über die private Haft­pflichtversicherung abgedeckt. Jedoch sind die Versicherungssummen bei dieser Versicherung häufig nicht ausreichend. Denn im privaten Bereich werden die Schadenssummen für die Bereiche Sach- und Per­sonenschäden meist deutlich höher gewählt als für Vermögensschäden, da diese im privaten Bereich selten vorkommen. Im beruflichen Alltag kann jedoch ein Fehler hohe Schäden verursachen, für die der Selbstständige oder Unternehmer dann haftbar gemacht werden kann. Dabei kann der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für viele Berufsgruppen sinnvoll sein. Immer dann, wenn der Unternehmer oder Selbstständige vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen muss, dann kann ein Fehler zu Vermögensschäden führen, die bei hohen Schäden auch die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden und dadurch zum finanziellen Ruin führen können. Als Beispiel für Berufsgruppen, in denen aufgrund eines Fehlers Vermögensschäden auftreten können, wären an dieser Stelle Ärzte, Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte zu nennen. Aber nicht nur im Rahmen der beruflichen, sondern selbst bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann eine fehlerhafte Entscheidung einen Schaden verursachen.

Kommt es zu einem Vermögensschaden, dann übernimmt die Versicherung die Haft­pflichtansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Allerdings zahlt die Versicherung nur solche Vermögensschäden, die auch tatsächlich begründet sind. Deshalb zählt zum Versicherungsumfang in der Regel auch das Abwehren von unberechtigten Haft­pflichtansprüchen, wodurch oftmals eine passive Rechtsschutzfunktion integriert ist.

Betriebliche Gruppenunfallversicherung mehr erfahren weniger

Mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung können Arbeitgeber den Versicherungsschutz der eigenen Mitarbeiter erhöhen und dadurch nicht nur die Sozialleistungen des Unternehmens verbessern, sondern zugleich können Unternehmen auch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Dabei kommt eine solche Versicherung für viele Kosten rund um den Unfall und ebenso für die Folgekosten auf.

Ein Unfall kann auch während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin schnell passieren und damit für das Unternehmen sowie für den Mitarbeiter weitreichende finanzielle Folgen haben. Das Unternehmen selbst muss sich um adäquaten Ersatz kümmern und für den Mitarbeiter können die Folgen eines Unfalls dazu führen, dass dieser Einkommenseinbußen hinnehmen oder sogar kostenintensive Umbauten vornehmen muss. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung reicht an dieser Stelle häufig nicht aus, um die Kosten in angemessenem Umfang zu decken. Arbeitnehmer können diesen Versicherungsschutz aber durch den Abschluss einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung erhöhen und damit für mehr soziale Sicherheit der Mitarbeiter sorgen.

Das besondere an einer Gruppenversicherung ist, dass Unternehmen diese für ihre Mitarbeiter zu besonders günstigen Konditionen erhalten können. Insbesondere gegenüber dem Einzelabschluss können meist viele Kosten eingespart werden. Zugleich können die gewünschten Tarifdetails in der Regel sehr individuell angepasst werden, wodurch das Unternehmen selbst entscheiden kann, welche Bestandteile die betriebliche Gruppenunfallversicherung haben soll. Zu den Leistungen können zum Beispiel Versicherungsleistungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent zählen oder eine lebenslange monatliche Unfallrente. Der Versicherungsschutz kann dabei für Unfälle während der Arbeitszeit gelten, aber ebenso für Wegeunfälle ausgeweitet werden. Sogar der private Bereich lässt sich mit dieser Art Versicherung integrieren, wodurch Mitarbeiter einen umfassenden Versicherungsschutz erhalten können

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