Berufs­unfähig­keitsschutz – Abhängigkeit vorbeugen

Berufs­unfähig­keitsschutz richtig gestalten.
Wer bei schwerer Krankheit oder Unfall nicht von mageren staatlichen Sozialleistungen abhängig werden will, braucht heute einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz. Schließt man eine Berufs­unfähig­keitspolice schon in jungen Jahren ab, sichert man sich günstige Beiträge und verhindert Leistungsausschlüsse für bestehende Vorerkrankungen oder sogar eine gänzliche Ablehnung durch den Versicherer.

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Wer einen Berufs­unfähig­keitsschutz braucht, sollte die Angebote in Ruhe ver­gleichen. Dabei sollte er nicht nur auf den Preis achten, sondern vor allem auch die Vertragsbedingungen im Auge haben. Besonders wichtig: Der Verzicht des Versicherers auf die Möglichkeit der „abstrakten Verweisung“. Sonst hat der Versicherte im Ernstfall keine Ansprüche, wenn er zwar seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber theoretisch noch in irgend einer anderen Tätigkeit einsetzbar ist, notfalls sogar als Pförtner oder Gartenpfleger.

Außerdem: Statt einem Vertragsausschluss für bestehende Erkrankungen besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer vereinbaren, dass der Mehrbeitrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt. Der Beruf des Versicherten sollte auch während eines späteren Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufs­unfähig­keit bleiben, denn als Hausfrau bzw. –mann ist man nur beschränkt geschützt. Der Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn viele werden erst ab 55 berufsunfähig.

Auch die vereinbarte Rente sollte nicht zu knapp bemessen sein – Faustregel: 75 Prozent des Nettoeinkommens mit 45 Jahren. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt eines Kindes problemlos an gestiegene finanzielle Bedürfnisse anpassen lässt. Besonders wichtig: Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag immer wahrheitsgemäß beantworten - bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Berufsunhähigkeitsschutz für die Arbeit zuhause mehr erfahren weniger

Hausfrauen - und natürlich Hausmänner - leisten wichtige und wertvolle Arbeit.
Wenn sie sich nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung plötzlich nicht mehr um Haushalt und Kinder kümmern können, gerät die ganze Familie in Schieflage. Gut, wenn man in diesem Fall wenigstens finanziell abgesichert ist. Mit Leistungen der gesetzlichen Rente dürfen vor allem jüngere Menschen, die noch wenig Beiträge gezahlt haben, kaum rechnen. Wie andere Berufstätige sollten deshalb auch Hausfrauen und Hausmänner eine privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen. Die zahlt bei dauernder Arbeitsunfähigkeit eine feste monatliche Rente an den oder die Versicherte.

Von diesem Geld kann dann beispielsweise eine professionelle Ersatzkraft beschäftigt werden, die Kinder und Haushalt betreut. Wenn Hausfrauen oder Hausmänner eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen, können sie übrigens den erlernten oder vor der Haushaltstätigkeit zuletzt ausgeübten Beruf mitver­sichern. Das ist wichtig, weil Viele wieder ins Arbeitsleben einsteigen wollen, sobald der Nachwuchs flügge ist. Steht der Beruf dann schon mit in der Police, nimmt der Versicherer keine neue Risiko- und Gesundheitsprüfung vor, die zu höheren Beiträgen oder Vertragsausschlüssen für bestimmte Krank­hei­ten führen könnte.

Die Beiträge zur Berufs­unfähig­keitsversicherung richten sich nach der Höhe der versicherten Leistung - mit einer Monatsrente von 500 bis 1.000 Euro lässt sich im Ernstfall schon Vieles finanziell abfedern. Wichtig: Der Versicherer sollte schon ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent die volle Rentenleistung erbringen. Die Beiträge zur BU-Versicherung sind um so günstiger, je früher Sie einsteigen.

Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für Berufsunhähigkeitsversicherung? mehr erfahren weniger

Ist eine echte Berufs­unfähig­keitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufs­unfähig­keits- oder Unfall­ver­si­che­rung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs oder an Unfallereignisse als Krankheitsursache gebunden, sondern werden immer dann erbracht, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Kräfteverfall oder Verletzungen nicht mehr über bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verfügt.

Diese Grundfähigkeiten werden in der Regel in zwei Stufen eingeteilt: Zur Stufe A zählen das Sehen, Sprechen und Hören, der Gebrauch der Hände und die Gehfähigkeit. Der Stufe B werden z.B. das Treppensteigen, Knien und Bücken, Heben und Tragen sowie das Autofahren zugeordnet. Der Versicherte hat einen Leistungsanspruch, sobald er nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage war oder nicht in der Lage sein wird, eine der Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Grundfähigkeiten der Stufe B auszuüben. Gezahlt wird auch, wenn der Versicherte von der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung in Pflegestufe II oder III eingestuft wird. Im Versicherungsfall leistet der Grundfähigkeitsschutz eine monatliche Rente bis zum vereinbarten Endalter oder bis zum Tod.

Wie die Unfall­ver­si­che­rung ist die Grundfähigkeitsversicherung allerdings kein vollwertiger Ersatz für einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz: In der Praxis häufige Ursachen für Berufs­unfähig­keit wie z.B. psychische Erkrankungen oder Gelenkverschleiß sind nicht abgesichert.

Vorsorgen schon in der Ausbildung mehr erfahren weniger

Auf einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz können vor allem junge Menschen heute kaum noch verzichten.
Wenn man erst am Anfang seines Arbeitslebens steht, hat man noch wenig oder gar keine Beiträge ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt. Bei vorzeitiger Berufs­unfähig­keit etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit hat man deshalb in aller Regel kaum Ansprüche auf gesetzliche Rentenleistungen.

Dabei wird jeder Vierte vor Erreichen des regulären Rentenalters erwerbsunfähig – die wichtigsten Ursachen sind Schäden an Wirbelsäule und Gelenken (35%), seelische Erkrankungen (15%), Herz-Kreislauf-Krank­hei­ten (13%) und Krebs (11%).

Private Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men gewähren schon Auszubildenden, Studenten und Berufseinsteigern vollen Invaliditätsschutz für den angestrebten Job. Wenn man als Versicherter tatsächlich irgendwann aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, bekommt man vom privaten Berufs­unfähig­keitsversicherer eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe, außerdem unterstützt der Versicherer finanziell bei der Rehabilitation und einer möglichen Wiedereingliederung ins Berufsleben.

Die Höhe der vertraglichen Berufs­unfähig­keitsrente ist meist pauschal beschränkt, solange man den versicherten Beruf noch nicht ausübt – oft auf 1.000 Euro monatlich. Nach dem Berufsabschluss und dem Eintritt ins Arbeitsleben kann die Versicherung dann in aller Regel sofort aufgestockt werden. Weiterer Vorteil, wenn man sich frühzeitig für einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz entscheidet: Die Beiträge sind günstig, Versicherungsausschlüsse von Vorerkrankungen selten.

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