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Wir bieten computergestützte Auswertung und Vergleiche nahezu aller Anbieter auf dem deutschen Markt, um das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis für Sie darstellen zu können. Mit stets aktuellem Fachwissen unterstützen wir Sie bei der Wahl des für Sie passenden Tarifs und helfen Ihnen, vertragliche Fallstricke zu umschiffen.


Was möchten Sie
versichern? Wir kennen
Ihre Optionen.

Hier finden Sie eine Übersicht über verschiedene Versicherungstypen:

Heim, Recht und Haftung mehr erfahren weniger

Privathaftpflichtversicherung – Wer anderen Schaden zufügt
Auch ein leichtes Versehen wie z. B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Per­sonen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haft­pflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.


Tierhalterhaftpflicht – Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Tierhalter
Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haft­pflicht weiterer Per­sonen eingeschlossen.

Die gesetzliche Haft­pflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haft­pflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.


Rechts­schutz­ver­si­che­rung – Recht haben ist eine Sache
Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann sehr nützlich sein, um Ihr Recht juristisch durchzusetzen.

Es gibt aber auch einige Ausnahmefälle, in denen die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.


Ge­bäude­ver­si­che­rung – Ge­bäude­ver­si­che­rung schützt Hauseigentümer
Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.

Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Haus­rat­ver­si­che­rung abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.


Haus- und Grund-Haft­pflicht
Für Hausbesitzer und Grundstückseigentümer ein Muss: die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; schließlich schützt sie vor Millionenschäden, die schnell aus Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn entstehen. So sichert eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowohl Per­sonenschäden, als auch Sach- und Vermögensschäden ab, die Folge von vernachlässigter Verkehrssicherungspflicht sind. Das kann ein Unfall auf der nicht vom Schnee befreiten Stufe vor der Haustür sein oder der Schaden an einem geparkten Auto, das von einem herabfallenden Dachziegel getroffen wurde.

Versichert sind dabei nicht nur die Schäden, die Sie als Hausbesitzer persönlich zu verantworten haben, sondern auch die, die von beauftragten Per­sonen verursacht wurden: z. B. Hausmeister, Verwalter oder Reinigungspersonal.

Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung empfehlenswert: immerhin zahlt sie auch bei Ansprüchen einzelner Eigentümer gegen die Gemeinschaft oder bei Abwasserschäden.

 

Gewässerschadenhaftpflicht
Wenn sich in Ihrem Haus ein Öltank befindet, sollten Sie sich unbedingt durch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung absichern: immerhin können immense Kosten auf Sie zukommen, wenn der Tank einmal leckt. Dann müssen nämlich Sie für die Reinigung von Grundwasser, Gewässern und Erdreich aufkommen. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, die durch Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen.

Hohe Versicherungssumme empfohlen
Da Sie nach einer Havarie in voller Höhe für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, sollten Sie eine möglichst hohe Versicherungssumme wählen: nicht selten übersteigt der Schaden 1 Million Euro.

Versicherer sofort informieren
Sollte es tatsächlich einmal zu einem Schaden kommen, müssen Sie Ihren Versicherer unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Auch müssen Sie Ihrer Versicherung mitteilen, wenn juristische Schritte gegen Sie eingeleitet wurden.

Glasversicherung: Eine Scheibe ist schnell kaputt
Die Glasversicherung ersetzt zerbrochene Glas- und Kunststoffscheiben. Dazu gehören Fenster, Glastüren, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Dachverglasungen. Je nach Tarif zahlt der Versicherer auch Schäden an Spiegeln, Möbelverglasungen und Ceran-Kochfeldern.

Die Einzelpolice kann günstiger sein

Die Beiträge zur Glasversicherung richten sich nach der tatsächlichen Glasfläche oder pauschal nach der Wohnfläche in Quadratmetern. Die Glasversicherung wird häufig im Paket mit der Gebäude- oder Haus­rat­ver­si­che­rung angeboten. Ein separater Vertrag bei einem günstigen Anbieter kann deutlich preiswerter sein.

Tipp: Auch die Entsorgung des beschädigten Glases kostet Geld. Für die Montage von größeren Glaselementen kann ein Kran oder ein Gerüst erforderlich sein. Achten Sie beim Abschluss der Glasversicherung darauf, dass diese Kosten mitversichert sind.

Schließen Sie die Glasversicherung rechtzeitig ab

Glasbruch ist bei Neubauten durch die Bauleistungsversicherung solange abgedeckt, bis die Fenster ins Gebäude eingesetzt werden. Gegen das Risiko, dass während der restlichen Bauzeit etwas zu Bruch geht, können Sie sich mit einer Glasversicherung schützen.

Die Feuerversicherung schützt Sie vor unabsehbaren Schäden
Brände verursachen oft hohe finanzielle Schäden - mit der Feuerversicherung schützen Sie Ihr Immobilieneigentum vor Brandschäden aller Art. Ein kundenfreundlicher Vertrag ersetzt nicht nur die Brandschäden selbst, sondern auch Aufräum- und Entsorgungskosten und Beschädigungen, die durch den Einsatz von Löschwasser entstanden sind. Klären Sie vor Abschluss Ihrer Feuerversicherung, welche Leistungen zusätzlich zum direkten Brandschaden mitversichert sind.

Feuerversicherung als eigener Vertrag oder günstig im Paket

Eine Feuerversicherung können sie als eigenen Vertrag oder auch im Rahmen Ihrer Wohngebäude- oder Haus­rat­ver­si­che­rung abschließen. Gebäudeversicherer bieten die Feuerversicherung oft als Baustein zusammen mit anderen Elementarversicherungen etwa gegen Überschwemmung, Schneelast- und Sturmschäden an.

Wichtig: Bauherrn müssen beim Kreditgeber in aller Regel eine Feuer-Rohbauversicherung nachweisen. Die Feuer-Rohbauversicherung ersetzt Feuerschäden von Baubeginn an bis zu Ihrem Einzug ins Gebäude.

Photo­voltaik­ver­si­che­rung
Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Ge­bäude­ver­si­che­rung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte Versicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie – es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Wenn man bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer oder einem spezialisierten Photovoltaik-Versicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Ge­bäude­ver­si­che­rung. Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.

Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich – wenn die Photovoltaik-Versicherung zusätzlich einen Haft­pflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa ein Solarmodul beim Sturm vom Dach geweht wird und auf ein parkendes Auto stürzt. Bevor man einen eigenen Haft­pflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haft­pflicht besteht. Je nach Anbieter kann man in der Photovoltaik-Police auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar den Ertragsausfall mitver­sichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.

Schon ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich, ob Werkhalle oder Freigelände. Deshalb sollte mit Baubeginn Versicherungsschutz bestehen.


Reiseversicherung – mal wieder Urlaub machen?
Ob Cluburlaub am Mittelmeer, Studienreise nach Asien oder Snowboardtrip in die Alpen - die Ferienmöglichkeiten sind heute vielfältig wie nie. Doch die schönsten Tage des Jahres bergen auch Risiken.

An Unfall, Krankheit, Gepäckverlust oder Streit mit dem Reiseveranstalter denkt zwar niemand gerne, doch auch im Urlaub gilt: nur mit den richtigen Versicherungen sind Sie im Ernstfall gut geschützt. Reiserücktrittversicherung, Reisegepäckversicherung, Auslandsreise-Krankenschutz, Mallorca-Police und Autoschutzbrief sorgen dafür, dass aus den schönsten Tagen des Jahres nicht die teuersten werden.

Invaliditätsabsicherung mehr erfahren weniger

Berufs­unfähig­keitsversicherung – Absicherung gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft
Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufs­unfähig­keitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.

Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum – die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente.


Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den innovativen Vorsorgelösungen. Der Unterschied zur „klassischen“ Berufs­unfähig­keitsversicherung: Es wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet sofort, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verliert.

Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung entsteht, wenn man nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage ist oder sein wird, eine der körperlichen Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Fähigkeiten der Stufe B auszuüben – das sehen die Vertragsbedingungen der Grundfähigkeitsversicherer in der Regel vor. Zu den Fähigkeiten der Stufe A gehören das Sehen, Sprechen, Hören und Gehen, der Gebrauch der Hände und die selbstständige Orientierung. Zur Stufe B zählen das Treppensteigen, Knien und Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Bewegen der Arme, Heben und Tragen sowie Autofahren. Vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung prüft der Versicherer den Gesundheitszustand des Antragstellers mit einem Fragebogen ab, gegebenenfalls auch durch Nachfrage bei den behandelnden Ärzten.

Wegen der klar festgelegten Leistungsvoraussetzungen sind Streitigkeiten mit dem Versicherer selten. Trotzdem ist die Grundfähigkeitsversicherung kein vollwertiger Ersatz für einen echten Berufs­unfähig­keitsschutz, denn nicht alle möglichen Ursachen für Berufs­unfähig­keit wie beispielsweise seelische Leiden sind versichert. Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber eine bezahlbare Alternative für alle, die sich einen vollwertigen Berufs­unfähig­keitsschutz nicht leisten wollen, denn die Beiträge zum Grundfähigkeitsschutz sind vergleichsweise günstig.


Unfall­ver­si­che­rung – Für Nichtberufstätige besonders wichtig
Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente.

Die Unfall­ver­si­che­rung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufs­unfähig­keitsversicherung. Aus gutem Grund: Sie zahlt nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Doch 90 Prozent aller Fälle von Berufs­unfähig­keit gehen nicht auf Unfälle zurück.


Dread-Disease: Finanzieller Schutz bei schweren Krank­hei­ten

Eine ernste Krankheit kann Ihre finanzielle Zukunftsplanung über den Haufen werfen. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt bei schwerer Krankheit sofort die volle Versicherungssumme. Sie bestimmen selbst, welche Gesundheitsrisiken Sie in Ihrem Dread-Disease-Vertrag ver­sichern wollen.

Sparangebote und Premiumtarife

Spartarife zahlen nur bei den wichtigsten Krank­hei­ten wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Erblindung und Sprachverlust. Umfassende Dread-Disease-Angebote leisten auch bei selteneren Gesundheitsstörungen wie etwa Bauchspeicheldrüsenentzündung, Multipler Sklerose und chronischer Muskelschwäche, außerdem nach Organtransplantationen, schweren Verbrennungen und Bypassoperationen. Mit dem richtigen Vertrag ver­sichern Sie bis zu 46 Krank­hei­ten.

Dread-Disease-Vertrag oder Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Anders als die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt die Dread-Disease sofort die volle Vertragssumme, sobald eine schwere Erkrankung eintritt. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt die vereinbarte Monatsrente erst dann, wenn Sie tatsächlich nicht mehr arbeiten können.

Vorteil des echten Berufs­unfähig­keitsschutzes: Sie bekommen die Rente, egal welche Erkrankung zur Berufs­unfähig­keit führt. Auch seelische Störungen, Gelenkverschleiß oder Kreislauferkrankungen sind in der Berufs­unfähig­keitsversicherung mitversichert.


Einkommensversicherung
Wie soll es weitergehen, wenn das Einkommen ausbleibt? Gerade in der heutigen Zeit ist dies eine sehr kritische Situation. Denn es kann zwar eine Versicherung für den Verlust der Einkommenskraft abgeschlossen werden, jedoch sind hier Gesundheitsprüfungen nötig und der finanzielle Aufwand recht hoch.

Die Lösung heißt Einkommensversicherung. Sie ist meist preiswerter als alternative Angebote wie eine Berufs­unfähig­keitsversicherung und setzt eine weniger detaillierte gesundheitliche Prüfung voraus. Durch diese Versicherung erhalten sie dann eine vorher bestimmte Rente, wenn Ihre Einkommenkraft aufgrund gesundheitlicher Gründe gemindert sein sollte. Obgleich psychische Erkrankungen meist ausgeschlossen werden, wird die Absicherung Ihrer Gesundheit sehr detailliert geklärt, so dass eine Auszahlung ohne Komplikationen erfolgt.

Krankenversicherung mehr erfahren weniger

Private Kranken­ver­si­che­rung – was Sie beachten sollten
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenver­sichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden, da sie sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirkt.

Welche Kranken­ver­si­che­rung ist also die Richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten.


Kranken­zusatz­ver­si­che­rung – günstige Zusatzabsicherung

Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.

Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern.


Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung – die Basis-Absicherung durch den Staat
Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird – bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien – von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Beiträge und Leistungen im Detail – es lohnt sich.


Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung
Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse – 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 98,88 Euro (Wert 2016) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell „ins Schwimmen“ geraten.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst

Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit – das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


Krankenhaustagegeld – solange Sie in der Klinik sind
Das Krankenhaustagegeld ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn Sie stationär behandelt werden müssen. Der Versicherer überweist Ihnen den vereinbarten Tagessatz, solange Sie aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik sind. Die Auszahlung Ihres Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.

Zahlen Sie Ihre zusätzlichen Kosten vom Krankenhaustagegeld
Mit Ihrem Krankenhaustagegeld können Sie Telefon und Fernsehermiete in der Klinik bezahlen und die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen decken, aber auch eine Ersatzkraft finanzieren, wenn während des Klinikaufenthalts niemand Haushalt und Kinder versorgt. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt – dem Versicherer reicht eine Bescheinigung der Klinik über Dauer und Grund der Behandlung.

Tipp: Beim Rooming-In bleiben Vater oder Mutter während der stationären Behandlung bei ihrem Kind. Dafür berechnet die Klinik eine zusätzliche Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Viele Krankenhaustagegeld-Tarife verdoppeln den Tagessatz für das versicherte Kind, wenn ein Elternteil als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht.


Auslandskranken­ver­si­che­rung – guter Versicherungsschutz auch auf Reisen
Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskranken­ver­si­che­rung.

Die Auslandskranken­ver­si­che­rung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandskranken ver si che rung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland – notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandskranken­ver­si­che­rung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.

Tipp: Eine Auslandskranken­ver­si­che­rung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kredit­karten oder Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandskrankenschutz verfügen.


Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung macht schöne Zähne bezahlbar

Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen und Inlays. Hochwertige Tarife zahlen sogar regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.

Welche Leistungen brauchen Sie?

Klären Sie vor Abschluss der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte ver­sichern Keramiklösungen auch im Backenzahnbereich. Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernehmen.

Wichtig: Bekannte Probleme nicht verschweigen, sonst riskiert man den Versicherungsschutz für die Vorschäden.

Pflege­ver­si­che­rung mehr erfahren weniger

Gute Pflege ist teuer – die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung reicht oft nicht aus
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz kostet häufig 3.000 Euro im Monat, davon tragen sie als Pflegebedürftiger rund die Hälfte selbst. Diese Kosten können Sie mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.

Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung

Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflege­ver­si­che­rung: Die Pfle­ge­ren­tenversicherung zahlt je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden – je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegestufe 1. Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.

Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.


Schützen Sie sich mit einer Pflegetagegeldversicherung

Bei Pflegebedürftigkeit zahlen Sie oft tausende Euro im Monat aus der eigenen Tasche, denn die gesetzliche Versorgung reicht selten aus. Mit einer Pflegetagegeldversicherung schließen Sie die Lücke zwischen der gesetzlichen Absicherung und den tatsächlichen Kosten. Sichern Sie sich Ihr privates Pflegetagegeld am besten schon als junger und gesunder Mensch. So verhindern Sie Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge wegen bestehender Erkrankungen und sparen bares Geld durch günstige Beiträge.

Private Pflegevorsorge ist enorm wichtig
Der Pflegetagegeld-Versicherer zahlt Ihnen pro Tag einen festen Betrag, sobald Sie ambulante oder stationäre Pflege benötigen. Als Kunde entscheiden Sie bei Vertragsabschluss selbst über die Höhe des versicherten Pflegetagegeldes. Der Tagessatz ist nach Pflegestufen gestaffelt, die maximale Leistung erhalten Sie ab Pflegestufe 3. Kundenfreundliche Anbieter zahlen unabhängig davon, ob Sie professionelle Hilfe in einem Pflegeheim brauchen oder sich zuhause von Angehörigen oder mobilen Diensten pflegen lassen.


Pflegekostenversicherung – Bei Pflegebedürftigkeit auf der sicheren Seite
Die Leistungen der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung reichen oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten im Ernstfall zu decken. Mit einer privaten Pflegekostenversicherung sichern Sie sich finanziell wirksam ab. Der Versicherer übernimmt einen festen Prozentsatz der Restkosten, die Sie nach Vorleistung der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung selbst zahlen müssen. Die Leistung erhalten Sie während der gesamten Dauer Ihrer Pflegebedürftigkeit, je nach Anbieter und Tarif werden bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils erstattet.

Erstattet wird ein hoher Prozentsatz der Pflegekosten
Den vereinbarten Prozentsatz Ihrer Pflegekosten erhalten Sie auch dann vom Versicherer, wenn die Pflege in Zukunft durch Kostensteigerung und Inflation deutlich teurer werden sollte. Die maximal mögliche Erstattung pro Kalenderjahr ist je nach Vertrag allerdings auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Leistungen bekommen Sie sowohl für die Pflege zu Hause durch Fachpersonal wie auch für teil- oder vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung.


Pfle­ge­ren­te – Private Pfle­ge­ren­te schließt Ihre Vorsorgelücke

Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die tatsächlichen Pflegekosten oft nur zum Teil. Als Pflegebedürftiger zahlen Sie nicht selten hunderte oder sogar tausende Euro selbst dazu. Mit einer privaten Pfle­ge­ren­te können Sie sich gegen dieses Risiko wirksam schützen. Das Modell ist einfach: Ab Vertragsbeginn leisten Sie einen monatlichen Versicherungsbeitrag. Sobald Sie pflegebedürftig werden, erhalten Sie vom Versicherer jeden Monat die vereinbarte Pfle­ge­ren­te.

Über die Pfle­ge­ren­te können Sie frei verfügen
Private Pfle­ge­ren­te bekommen Sie immer zusätzlich zur gesetzlichen Versorgung. Sie können frei über das Geld verfügen und davon beispielsweise Ihren persönlichen Eigenanteil im Pflegeheim finanzieren oder Angehörige entlohnen, von denen Sie in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Volle Pfle­ge­ren­te bekommen Sie bei Pflegestufe 3, in niedrigeren Pflegestufen erhalten Sie je nach Anbieter und Tarif anteilige Leistungen. Denken Sie daran: Je jünger Sie in die private Pfle­ge­ren­te einsteigen, desto günstiger ist der Monatsbeitrag.



Rente und Leben mehr erfahren weniger

Riester-Rente – Vom Staat gefördert
Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Alters­vorsorge. Wer vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Alters­vorsorge investiert, bekommt jährlich zusätzlich vom Staat 154 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gilt eine Riester-Zulage von 300 Euro pro Kind. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind. Unter 25-jährige erhalten zusätzlich eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.

Die Riester-Rente ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv.


Rürup-Rente – Für Selbstständige und Freiberufler
Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 62. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2016 sind 82 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Alters­vorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.


Rentenversicherung – die Flexible
Die private Rentenversicherung hat den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt.

Dies kann vermieden werden, wenn eine sogenannte Rentengarantiezeit von z. B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart wird. Dann würde die Versicherung im Todesfall die Rente an die Erben weiterzahlen.

Fondsgebundene Rentenversicherung schließt Ihre Vorsorgelücke
Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung schließen Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke fürs Alter. Während des aktiven Arbeitslebens zahlen Sie Beiträge, später erhalten Sie lebenslang eine monatliche Privatrente. Die fondsgebundene Rentenversicherung unterscheidet sich von einer „normalen“ privaten Rentenversicherung durch die Anlagestrategie. Bei der fondsgebundenen Rente legt der Versicherer einen Teil der Beiträge in Fonds an, die auf Aktien und festverzinsliche Wertpapiere setzen.

Profitieren Sie von den Wachstumschancen der Märkte

Eine fondsgebundene Rentenversicherung eignet sich für alle, die von den Chancen der Aktienmärkte profitieren wollen, ohne ihre Wertanlage ständig in der Tagespresse verfolgen zu müssen. Die Ertragschancen einer fondsgebundenen Rente sind größer als bei der klassischen Rentenversicherung, in schwachen Börsenzeiten kann die Rendite aber auch geringer ausfallen. Wenn Sie ein Produkt mit Riester-Förderung wählen, bekommen Sie zusätzlich satte Zulagen vom Staat.

Günstig im Paket mit Berufs­unfähig­keits- und Pflege­ver­si­che­rung

Der Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist unkompliziert, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Tipp: Eine Berufs­unfähig­keits- oder Pflege­ver­si­che­rung können Sie günstig mit Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung kombinieren.


Betriebliche Altersversorgung – die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp
Bis vor einigen Jahren war die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine größtenteils arbeitgeberfinanzierte Leistung: mit der Zusage einer bAV ging das Unternehmen eine bindende Verpflichtung gegenüber seinen Beschäftigten ein.

Die Rentenreform von 2001 hat diese Situation grundlegend geändert. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen.

Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung – als Kapitalanlage geeignet
Die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zahlt nicht nur im Todesfall eine vereinbarte Summe, sondern auch im Erlebensfall. Es ist somit eine Kombination aus Vorsorge für den Todesfall und Sparvertrag.

Die Lebensversicherung zahlt nach Vertragsablauf die Beiträge, den Garantiezins (mindestens 1,25%) und die Überschussbeteiligung aus. Die Gesamtverzinsung liegt je nach Erfolg der Lebensversicherung zwischen 1,25 und 6 Prozent. Im Todesfall wird eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlt.


Risiko­lebens­ver­si­che­rung – Schutz der Familie
Mit dem Tod setzt sich wohl niemand gern auseinander. Wer andere zu versorgen hat (Kinder, Partner, Angehörige), sollte die möglichen finanziellen Folgen bedenken.

Die Risiko-Lebensversicherung zahlt im Todesfall unabhängig von der Laufzeit und der Höhe der eingezahlten Beiträge die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus.


Britische Lebensversicherung: Mehr Aktien, größere Chancen

Deutsche Lebensversicherer halten den Großteil ihres Kundenvermögens in eher renditeschwachen Rentenpapieren, Grundstücken und anderen hochsicheren Anlagen. Denn sie müssen eine Mindestverzinsung von 1,25 Prozent auf den Sparanteil bieten. Höchstens 35 Prozent des Kundenkapitals dürfen deutsche Lebensversicherer in Aktien investieren. Britische Lebensversicherungen unterliegen weniger strengen gesetzlichen Auflagen. Ihre Aktienquote beträgt bis zu 80 Prozent.

Bessere Rendite bei guter Wirtschaftsentwicklung

Bei guter wirtschaftlicher Entwicklung und steigenden Börsenkursen ist die Rendite einer britischen Lebensversicherung oft deutlich höher als bei Lebensversicherungen nach deutschem Recht. In schlechten Börsenzeiten kann der Gewinn auch geringer sein. Ein Totalverlust ist aber nicht zu befürchten, denn die britischen Lebensversicherer sichern ihre Aktienanlagen durch das so genannte Smoothing ab: Bei guter Wertentwicklung behält der Lebensversicherer einen Teil der Rendite als Schwankungsreserve ein, um Verluste bei fallenden Kursen auszugleichen.

Wichtig: Auch für britische Lebensversicherungen besteht Insolvenzschutz. Der Sicherungsfonds der britischen Lebensversicherer ersetzt im Ernstfall Anteile bis zu 2.000 britischen Pfund zu 100 Prozent, weitere Einlagen mit 90 Prozent des aktuellen Policenwerts.

Die Aus­bil­dungs­ver­si­che­rung gibt Starthilfe beim Berufseinstieg
Eine Aus­bil­dungs­ver­si­che­rung gibt Ihrem Kind finanzielle Hilfe beim Start ins Berufsleben. Die Aus­bil­dungs­ver­si­che­rung ist eine kleine Kapital-Lebensversicherung. Die angesparte Versicherungssumme wird zu Beginn des Studiums oder einer anderen Berufsausbildung ausgezahlt.

Steigen Sie früh genug in die Ausbildungsvorsorge ein

Schon mit kleinen Beiträgen, finanziert zum Beispiel aus dem Kindergeld, können Sie ansehnliches Kapital ansparen, wenn Sie die Aus­bil­dungs­ver­si­che­rung für Ihr Kind früh genug abschließen. Je nach Ihren finanziellen Möglichkeiten können Sie auch variable Beträge in die Aus­bil­dungs­ver­si­che­rung einzahlen.

Im Ernstfall zahlt der Versicherer die Beiträge

Meist übernehmen Eltern oder Großeltern die Beiträge, um den Nachwuchs beim Berufseinstieg zu unterstützen. Verstirbt das Kind, kann eine andere Person begünstigt werden. Stirbt der Beitragszahler vor Vertragsende, übernimmt der Versicherer die Beiträge, so dass die Ausbildung des Kindes sichergestellt bleibt.


Pflege­ver­si­che­rung – gute Pflege ist teuer, die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung reicht oft nicht aus
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz kostet häufig 3.000 Euro im Monat, davon tragen sie als Pflegebedürftiger rund die Hälfte selbst. Diese Kosten können Sie mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.

Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung

Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflege­ver­si­che­rung: Die Pfle­ge­ren­tenversicherung zahlt je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden – je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegestufe 1. Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.

Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Ster­be­geld – die Ster­be­geldversicherung zahlt eine würdige Bestattung
Das Ster­be­geld ist ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Heute ist jeder selbst für seine Be­stat­tungs­vor­sor­ge verantwortlich. Wenn Sie sich ein würdiges Begräbnis wün­schen und Ihre Angehörigen finanziell nicht mit den Kosten belasten wollen, können sie eine Ster­be­geldversicherung abschließen.

Sie können auch die Rückführung aus dem Ausland absichern

Die Ster­be­geldversicherung ist eine Kapital bildende Versicherung für den Todesfall. Wenn der Versicherte stirbt, wird die zuvor vereinbarte Summe – oft 5.000 bis 10.000 Euro – an die Angehörigen ausgezahlt, die mit dem Geld das Begräbnis finanzieren können. Bei einigen Anbietern sind zusätzlich die Kosten einer Rückführung aus dem Ausland versichert, wenn der Versicherte bei einer Auslandsreise verstirbt.

Tipp: Ehe- oder Lebenspartner können bei vielen Anbietern eine Be­stat­tungs­vor­sor­ge auf „verbundene Leben“ abschließen. Stirbt die erste versicherte Person, wird ein festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme fällig, für den verbliebenen Partner wird die Versicherung dann beitragsfrei gestellt.

Kfz-Versicherung mehr erfahren weniger

Auto­ver­si­che­rung
Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es ver­sichern. Die Kfz-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – ohne Nachweis eines Haft­pflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haft­pflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab – vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.

Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.


Motor­rad­ver­sicherung: Die Haft­pflicht braucht jeder Biker
Als Motorradfahrer brauchen Sie mindestens eine Haft­pflichtversicherung. Ergänzend können Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die auch Schäden an Ihrem eigenen Bike bezahlt. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel oder Zusammenprall mit Wildtieren. Die Vollkasko zahlt Schäden am eigenen Motorrad auch, wenn Sie selbst Unfallverursacher sind.

Prämie runter durch Rabatte und schadenfreie Jahre
Auch in der Motor­rad­ver­sicherung gibt es Prämiennachlässe für bestimmte Fahrergruppen, zum Beispiel für Frauen, Beamte, Garagenparker und Wenigfahrer. Wie beim Auto gibt es in der Motor­rad­ver­sicherung auch Schadenfreiheitsrabatte für jahrelanges Fahren ohne Versicherungsschäden – auf bis zu 25 Prozent des Regelbeitrags können Sie den Beitrag zu Ihrer Motorradhaftpflicht drücken, wenn Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen.

Sparen Sie Beiträge mit einer günstigeren Motor­rad­ver­sicherung
Wer als Biker noch keinen hohen Schadenfreiheitsrabatt hat, zahlt in der Motor­rad­ver­sicherung deutlich höhere Beiträge. Besonders für junge Leute lohnt es sich deshalb, die Angebote zu ver­gleichen und zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln. Stichtag für die Kündigung des alten Vertrags ist der 30. November.


Anhängerversicherung – Zulassungspflichtige Hänger brauchen eine Anhängerversicherung
Genauso wie Ihr Auto braucht auch Ihr Anhänger mindestens eine Haft­pflichtversicherung. Nur zulassungsfreie Hänger sind über das Zugfahrzeug mitversichert und brauchen keine eigene Haft­pflicht (z.B. einachsige Kleinanhänger, Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten oder Tieren, Anhänger hinter Krafträdern). Wenn Sie Ihren Anhänger nur privat einsetzen, zahlen Sie deutlich weniger Versicherungsbeitrag als bei gewerblicher Nutzung.

Schließen Sie für hochwertige Wohnanhänger auch Kaskoschutz ab
Die Anhängerhaftpflicht ist kostengünstig, da Schäden im Zugbetrieb in der Regel von der Haft­pflichtversicherung des ziehenden Fahrzeuges abgewickelt werden. Für hochwertige Anhänger kann sich zusätzlich ein Kaskoschutz lohnen. Die Teilkasko ersetzt Schäden am Anhänger durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Hagel, Sturm und Blitzschlag.

Auch fest mit dem Hänger verbundenes Zubehör wie Reling, Reserve- oder Stützrad sind mitversichert. Die Vollkasko schützt zusätzlich, wenn Ihr Anhänger bei einem Unfall beschädigt oder zerstört wird, den Sie selbst verursacht haben.


Wohnwagenversicherung: Die Haft­pflicht ist besonders günstig
Die Haft­pflichtversicherung ist für Wohnwagen besonders preiswert, weil in angehängtem Zustand bereits Versicherungsschutz durch die Kfz-Haft­pflicht des Zugfahrzeugs besteht. Die Wohnwagenversicherung ersetzt deshalb nur Schäden durch den nicht angehängten Wohnwagen, beispielsweise wenn Sie den Anhänger von Hand rangieren und dabei das Eigentum Anderer beschädigen.

Schließen Sie für hochwertige Wohnanhänger auch Kaskoschutz ab
Mit der Teilkasko sind Schäden am Wohnwagen durch Diebstahl, Brand, Einbruch, Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung abgedeckt. Die Vollkasko bietet zusätzlich Schutz, wenn Sie Ihren Wohnanhänger durch einen selbstverschuldeten Unfall beschädigen. Der Beitrag für Teilkasko oder Vollkasko richtet sich nach Wert und Modell Ihres Wohnwagens, die Preise unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Wie in der Kfz-Versicherung bekommen Sie auch in der Wohnwagenhaftpflicht und -vollkasko umso höheren Rabatt, je länger Sie unfallfrei versichert sind.


Finden Sie die richtige Wohnmobilversicherung
Wie andere Kraftfahrzeuge auch braucht Ihr Wohnmobil Versicherungsschutz. Die Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die Sie am Steuer Ihres Wohnmobils anderen im Straßenverkehr zufügen. Mit der Teilkasko sind zusätzlich Schäden am Wohnmobil selbst versichert, und zwar durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Die Vollkasko zahlt sogar dann, wenn Ihr Wohnmobil bei einem von Ihnen selbst verschuldeten Unfall beschädigt oder zerstört wird.

Vollkasko bietet bequemen Rundum-Schutz
Die Preise in der Wohnmobilversicherung unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Wenn Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen, können Sie Ihre bisherige Wohnmobilversicherung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Soll der alte Vertrag am 31. Dezember enden, muss die Kündigung also bis zum 30. November beim Versicherer eintreffen. Tipp: Kündigen Sie die alte Police fristgerecht per Einschreiben, dann haben Sie einen sicheren Nachweis über die rechtzeitige Kündigung in der Hand.


Bootsversicherungen
Missglückte Manöver, Kollisionen, Brand und Diebstahl sind nur einige Gefahren, denen Bootsbesitzer ausgesetzt sind. Dementsprechend weit gefächert ist das Angebotsspektrum für Versicherungen, die sie für ihr Boot abschließen können.

Den Besitzer einer Yacht oder eines Bootes schützt die Haft­pflichtversicherung vor Schadensersatzforderungen Dritter: zum Beispiel nach einer Kollision. Ist man jedoch nicht der Bootseigner, so fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Skipperhaftpflichtversicherung. Die Versicherungsbeiträge sind abhängig von der Motorenstärke bei Motorbooten und der Segelfläche bei Segelbooten.

Schäden am eigenen Schiff, sowie an Zubehör und Ausrüstung werden von der Kaskoversicherung gedeckt. Da der Versicherungsschutz jedoch bezahlbar bleiben soll, sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit meist nicht eingeschlossen. Selbstverständlich sind sowohl Teil-, als auch Vollkaskoversicherung erhältlich. Berechnet werden die Jahresbeiträge meist in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Nutzung und dem Ort der Nutzung, d.h. auf Binnengewässern deutschland- oder europaweit, oder sogar auf Ozeanen.

Auch eine Insassenunfallversicherung wird von einigen Gesellschaften für Boote oder Yachten angeboten: Sie sichert den Eigner, den Skipper, die Crew oder Gäste bei Unfällen an Bord, die zur Invalidität oder zum Tod führen.

Versicherungslösungen für Super- oder Megayachten erfordern immer individuelle Vereinbarungen. Kunden sollten hier mit ihrem Versicherungsexperten festlegen, welcher Schutz für sie relevant ist und welcher nicht. Besondere Yachten benötigen besondere Konditionen, um den versicherten Wert optimal zu schützen. Dies betrifft meist Yachten, deren Anschaffungspreis über 350.000 Euro liegt.

Da seit 1995 Fahrzeuge zu Wasser mit Motor aus dem standardisierten Rechtsschutz fallen, ist es ratsam, eine spezielle Rechtschutzversicherung hierfür abzuschließen. Diese hilft, wann immer das eigene Recht nur mit Anwälten durchzusetzen ist. Diese Versicherungen gelten oft auch für den Skipper und die Crew und schützen im Strafrecht, Vertragsrecht und Schadenersatzrecht.

Indem man sich über alle Risiken informiert, das eigene Risiko definiert und sich dann für den richtigen Tarif entscheidet, schützt man sein Boot und geht sicher, dass man kein Geld für unnötigen Schutz ausgibt.


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